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Bernsteinketten für Hunde - amberdog® | Das ORIGINAL

Bernsteinkette für den Hund mit Rosenquarz und Tigerauge Länge 31cm

Normaler Preis €38,00 EUR
Normaler Preis €48,00 EUR Verkaufspreis €38,00 EUR
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🐾  AMBERDOG – BERNSTEINKETTE MIT ROSENQUARZ & TIGERAUGE

UNIKAT – Naturbernsteinkette für Hunde (Länge: 31 cm)

✔️ Edles Einzelstück für Vierbeiner

Diese liebevoll handgefertigte Hundekette vereint naturbelassenen Bernstein mit kraftvollem Tigerauge und sanftem Rosenquarz – ein echter Hingucker mit natürlichem Charme.

✔️Produktinformationen

– Länge: ca. 31 cm

– Gewicht: ca. 19 g

– Bernstein: ca. 12–16 mm, Cognacfarben, naturbelassen

– Rosenquarz: ca. 12×11 mm

– Tigerauge: ca. 10×10 mm und 3–5 mm

– Verschluss: Kunststoff-Schraubverschluss

– Auf Schmuckdraht aufgezogen

✔️Materialien: Naturbernstein, Rosenquarz, Tigerauge, Schmuckperlen, Schmuckdraht, Kunststoffverschluss

✔️ Sicherheit geht vor

Alle Amberdog-Ketten sind mit einer Sollbruchstelle versehen, die sich bei starkem Zug öffnet – zum Schutz vor Strangulation, falls dein Hund hängen bleibt.

✔️ Mit Echtheitszertifikat

Die Kette wird mit einem offiziellen Zertifikat geliefert, das die Echtheit des Bernsteins bestätigt.

✔️ Hinweis zum Naturmaterial

Unsere Ketten bestehen aus unbehandeltem Naturbernstein. Dadurch kann es vorkommen, dass einzelne Steinchen brechen – ein typisches Merkmal für echten Bernstein und keinen Mangel. Die Wirkung bleibt davon unberührt.

✔️ Wichtiger rechtlicher Hinweis

Die dem Bernstein und anderen Heilsteinen zugeschriebenen Wirkungen – etwa gegen Zecken – sind wissenschaftlich nicht bewiesen. Unsere Ketten ersetzen keine tierärztliche Behandlung oder Beratung, und wir geben kein Heilversprechen ab.

✨ Ein natürlich schönes Schmuckstück für deinen Hund – mit Liebe und Verantwortung gefertigt.

Hersteller: Laima Dröse
Amberdog - L. Dröse e.K. 
Bahnhofstraße 7
23769 Fehmarn
Deutschland
Telefon: +4915125006365
E-Mail: info@amberdog.de

Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2