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Benny Burton

Nachhaltiger Biokunststoff Doppelfressnapf aus Bambus und Kaffeebohnen

Normaler Preis €20,00 EUR
Normaler Preis €35,00 EUR Verkaufspreis €20,00 EUR
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Der neue Design Napf aus Biokunststoff Bambus und nachhaltig recycelten Materialien für kleine bis mittelgroße Hunde ist da.

Biokunststoffe (CPLA) umfassen Kunststoffe, welche aus nachwachsenden Rohstoffen wie zum Beispiel Mais, Kartoffeln oder Bambus gewonnen werden. CPLA wird also aus nachwachsenden Rohstoffen anstatt Erdöl hergestellt, ist hitzebeständig und biologisch abbaubar. Die Produktion von CPLA verursacht im Vergleich zu herkömmlichen PET insgesamt 60% weniger Co2 Ausstoß.

Als Füllstoff nutzen wir nachhaltig recycelte und organische Abfallbestandteile, welche sonst in der Regel nur verbrannt werden würden.

Die recycelten Materialien sind zum Beispiel Kaffeebohnenschalen, Reis- und Nussschalen oder Weizenabfälle aus denen wir originelle Futternäpfe im seidenmatten Design herstellen.

Was macht unseren Napf so besonders?

Es ist der erste Design Futternapf aus Biokunstoff und nachhaltig recycelten Materialien für kleine bis mittel große Hunde. Er hat zwei Schalen mit je 400ml Volumen und kann zum Beispiel mit Wasser und Futter gefüllt werden. Der praktische erhöhte Auffangrand verhindert, das Futter nicht gleich auf dem Boden landet. Mit den 6 Antirutschnoppen bleibt unsere Fressnapf auch an Ort und Stelle.

Bei einem leichten Gewicht von nur 500 Gramm ist er zudem viel leichter als ein Napf aus Keramik. Somit ist er auch ein schöner Reisebegleiter und Ihre Fellnase muss nicht auf den gewohnten Fressnapf verzichten.

Maße: L35 x B21 x H6,5cm I  Gewicht: 500g

Nach dem Füttern einfach heiß auswaschen, abtrocknen und der Napf ist bereit für die nächste Mahlzeit. (Maximal Temperatur: -20° bis +80° Grad)

Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2